Teichordnung

 

 

- jeder Angler ist verpflichtet, die Natur, die Landschaft und die anderen Lebewesen vor Beeinträchtigung und Störung zu schützen

 

- Betreten der Anlage nur nach Anmeldung

 

- jeder Angler hat folgende Hilfsgeräte bei sich zu führen: Unterfangkescher, Hakenlöser, Fischtöter

 

- das Mitbringen von Köderfischen ist untersagt (Seuchengefahr)

 

- keine lebenden Köderfische verwenden (Tierschutzgesetz)

 

- jegliches Anfüttern ist verboten

 

- der Angler hat für waidgerechtes Verhalten und Angeln zu sorgen

 

- Der am Haken befindliche Fisch muss mit einem Kescher aus dem Wasser gehoben werden und ist durch Abschlagen zu betäuben.

 

- Fische am Gewässer auszunehmen ist strengsten verboten

 

- jeder Angler hat seinen Angelplatz sauber und aufgeräumt zu verlassen (Sehne, Haken etc. gehören in die Mülltonnen)

 

- das Betreten und Befahren der Anlage ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet und geschieht auf eigenes Risiko und Gefahr; es gilt die StVO/ Teichordnung

 

- Angler, die die Teichordnung verletzen oder missachten müssen das Angeln einstellen, die Anlage verlassen und sind für den entstandenen Schaden haftbar

 

- den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist jederzeit Folge zu leisten