Teichordnung
- jeder Angler ist verpflichtet, die Natur, die Landschaft und die anderen Lebewesen vor Beeinträchtigung und Störung zu schützen
- Betreten der Anlage nur nach Anmeldung
- jeder Angler hat folgende Hilfsgeräte bei sich zu führen: Unterfangkescher, Hakenlöser, Fischtöter
- das Mitbringen von Köderfischen ist untersagt (Seuchengefahr)
- keine lebenden Köderfische verwenden (Tierschutzgesetz)
- jegliches Anfüttern ist verboten
- der Angler hat für waidgerechtes Verhalten und Angeln zu sorgen
- Der am Haken befindliche Fisch muss mit einem Kescher aus dem Wasser gehoben werden und ist durch Abschlagen zu betäuben.
- Fische am Gewässer auszunehmen ist strengsten verboten
- jeder Angler hat seinen Angelplatz sauber und aufgeräumt zu verlassen (Sehne, Haken etc. gehören in die Mülltonnen)
- das Betreten und Befahren der Anlage ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet und geschieht auf eigenes Risiko und Gefahr; es gilt die StVO/ Teichordnung
- Angler, die die Teichordnung verletzen oder missachten müssen das Angeln einstellen, die Anlage verlassen und sind für den entstandenen Schaden haftbar
- den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist jederzeit Folge zu leisten